
Flöhe auf der Matratze, Kakerlaken im Schrank oder Ratten im Keller. Schädlinge im Haus sind für die Bewohner immer Belästigung .
Die Gebühren für Kammerjäger sind noch unangenehmer, aber müssen Mieter sie bezahlen? Als Antwort darauf: Nein, Hausbesitzer zahlen in der Regel für die Schädlingsbekämpfung. Wenn es ein Problem mit der Wohnung gibt, kann ein rechtlicher Wohnschutz hilfreich sein.
Aber was Grundsätzlich sind Schädlinge?
Die Begriffe Ungeziefer und Schädling kommen oft synonym zur Anwendung. Kleine unerwünschte Schädlinge lassen sich im Gegensatz zu Ziegen als Ungeziefer bezeichnen. Sie sind nervig für Menschen, ob sie nun Träger von Krankheiten sind oder nicht; meistens sind sie einfach ekelhaft. Seuchen hingegen verursachen Schäden, indem sie sie zerstören, wie z.B nagende Kakerlaken und Ratten oder Läuse.
Schädlinge im Sinne des Landgesetzes gehören zu einem großen Teil zur Gruppe der Strahlenschädlinge. Die bekanntesten sind Kakaerlakenund Ratten, Flöhe, und Matratze.
Schädlinge im Haus: Hauptsächlich trägt der Vermieter die Kosten, es sei denn…
Eines vorab: Wenn Sie über Ungeziefer in Ihrem Haus verfügen, sollten Sie dies sofort dem Vermieter melden.
Laut dem Berliner Mieterverband müssen Sie möglicherweise sogar eine Entschädigung für den Schaden zahlen, wenn Sie den Mangel nicht melden. Grundsätzlich trägt der Eigentümer die Kosten, wie es unter anderem im Urteil des Landgerichts Hessen festgelegt ist.
Die Ausnahme ist: Der Mieter hat den Schädling ausgelöst, zum Beispiel wissentlich Ratten und Käfer im Haus gebracht, und dann muss er den Kammerjäger Dafür zahlen. So Fall kann kaum in der Praxis geschehen, außerdem muss der Vermieter das Verschulden des Mieters nachweisen.
können Sie als Mieter eine Mietminderung fordern ?
Wenn die Schädlinge vom Kammerjäger im Haus mühsam zu bekämpfen ist, weshalb ein vorübergehender Umzug wichtig ist, können Sie als Mieter eine Mietermäßigung beantragen.
Grundsätzlich besteht auch das Recht, haus zu ersetzen, beispielsweise wenn giftige Pestizide zur Anwendung kommen. Dieses Recht gilt für Ungeziefer im Haus sowie für andere Mängel.
Der Frankfurter Mieterverband kommentiert, dass ein extremer Befall, beispielsweise durch gesundheitsgefährdende Mäuse, sogar eine Kündigung durch den Mieter ohne Vorwarnung rechtfertigen kann. Die Art und Höhe der Mietminderung Variiert je nach Fall .
